Neben der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie, ist der systemische Ansatz der am weitesten verbreitete und praktizierte Therapie- und Beratungsansatz. Systemische Therapie versteht sich als eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren und ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Ansätzen und Modellen, die sich aus der Paar- und Familientherapie heraus entwickelt haben.

Als systemisch ausgerichteter Therapeut gehe ich von der Autonomie der Rat- und Hilfesuchenden aus und betrachte diese als „ExpertInnen ihrer selbst“ und achte auf die komplexen Beziehungsmuster, in denen Menschen leben.

Im Rahmen der Systemischen Psychotherapie arbeite ich mit Einzelpersonen (Jugendliche und Erwachsene) sowie mit Paaren.

Die vorliegende Problematik, die zu erreichenden Ziele sowie die Rahmenbedingungen werden in einem Erstgespräch geklärt. Dieses Erstgespräch dient einerseits einem gegenseitigen Kennenlernen, andererseits soll die Frage beantwortet werden, ob und in welcher Weise die Zusammenarbeit stattfinden soll.

Mögliche Themen für eine Psychotherapie könnten sein:

  • Herausforderungen/ Schwierigkeiten/ Konflikte innerhalb der Familie
  • Lebens- bzw. Sinnkrisen
  • Aggression – Gewalt – Delinquenz
  • Angst – Panikattacken
  • Arbeit – Beruf (Schwierigkeiten, Veränderungen etc.)
  • Beziehung – Partnerschaft – Ehe
  • Burnout, Erschöpfung, Depression
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Schlafstörungen
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Sexualität (Libidoverlust, Homosexulität, etc.)
  • Sucht (Drogen, Alkohol, Internet, Computerspiele, Sex etc.)
  • Stress
  • Trauer – Verlust
  • Trennung – Scheidung
  • Zwänge

Im Rahmen meiner psychotherapeutischen Tätigkeit unterliege ich dem Psychotherapiegesetz und somit einer strengen, gesetzlichen Verschwiegenheit. Die Inhalte der einzelnen Sitzungen werden von mir absolut vertraulich behandelt.

Derzeit ist eine Abrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich. Weitere Details erhalten Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Was ist unter dem Zusatz „in Ausbildung unter Supervision“ zu verstehen?

PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision dürfen Psychotherapie selbständig und eigenverantwortlich anbieten und ausführen, genauso wie PsychotherapeutInnen mit abgeschlossener Ausbildung. PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision müssen bis zum endgültigen Abschluss der Ausbildung im Sinne einer Qualitätssicherung regelmäßig Supervision bei sogenannten LehrpsychotherapeutInnen in Anspruch nehmen.